§ 330 Ersatzvornahme
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 6
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- BFH, 27.11.1979 – VII R 12/79
- BFH, 23.10.2012 – VII R 41/10Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann auch eine Taxizentrale seinZitiert von 13
- BFH, 13.10.1983 – I R 155/79
- BFH, 02.03.1983 – VII R 120/82Zitiert von 9
- FG Düsseldorf, 10.06.2009 – 4 K 506/09 AO
- FG Münster, 22.08.2000 – 6 K 2712/00 AO, 6 K 3116/00 AOZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird die Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen anderen möglich ist (vertretbare Handlung), nicht erfüllt, so kann die Vollstreckungsbehörde einen anderen mit der Vornahme der Handlung auf Kosten des Pflichtigen beauftragen.